Photovoltaikpflicht
Durch das Osterpaket werden die erneuerbaren Energien in eine neue Priorisierungsebene gehoben
• -Photovoltaikpflicht bedeutet, dass beim Bau von neuen Gewerbeimmobilien Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen installiert werden müssen.
• -In Baden-Württemberg bereits seit 2021.
• -In Hamburg sollen die Regelungen ab dem Jahr 2023 für alle Neubaudächer gelten.
• -Durch die aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt kann davon ausgegangen werden, dass diese Regelungen in allen Bundesländern ab 2023 umgesetzt werden müssen.
Klimaschutzziele
• Zubau von 150 Gigawatt bis zum Jahr 2030
• Abschaltung der Atomkraftwerke bis 2022 ->Kohlekraftwerke früher als 2038
• Deutlich höhere Einsparung von CO2 bis zum Jahr 2030
• Ziel: Deutschland soll bis 2045 treibhausneutral werden
• Anstieg Stromverbrauch um fast 20% von 2020 (550 Terawattstunden) bis 2030 (655 Terawattstunden)
Gewerbeimmobilien
• In Deutschland gibt es 400.000 Industrie- und Gewerbehallen. 60.000 – 65.000 Gewerbeparks = 600.000 - 650.000 ha Fläche
• Der Strombedarf beträgt 300 Terawattstunden =300 Mrd. kWh
• Der Gesamtstrombedarf in Industrie- und Gewerbebetrieben umfasst ca. 60 bis 70% in Deutschland
• In Deutschland sind aktuell zwischen 10 und 12% Photovoltaikanlagen auf Industrie- und Gewerbeflächen installier.
Dezentrale Energieversorgung
• Die zentrale Energieversorgung ist die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre auf dem Photovoltaikmarkt.
Das bedeutet, Strom wird dort produziert, wo er gebraucht wird.
• Dadurch entstehen neue Anforderungen an Schutztechnik sowie Netzbetrieb und an die Installation der PV-Anlage.
Formen:
• Anlagen, die in ein öffentliches Verteilnetz einspeisen
• Anlagen, die der Eigenversorgung dienen
• Inselnetze (Nulleinspeisung)
Die Lösungen
• Dezentrale Energieversorgung der Gewerbeeinheiten mittels parallelem Netzbetrieb mit Nulleinspeisung
• Photovoltaikanlagen ohne EEG sind die Zukunft. Wir müssen uns weiterentwickeln, unabhängig von Lobbyismus und Politikern.
Vorteile
• Hohe Wirtschaftlichkeit der Investition
• Stabile Betriebsausgaben für Energieaufwendungen über 20 – 30 Jahre
• Unabhängig von Strompreissteigerungen
• CO₂-Einsparung
• Wallbox (Kfz-Ladestation), Speicher, Heizung
Gesetzliche Rahmenbedingungen / EEG
Konzept 1:
Immobilieneigentümer – Kauf der PV-Anlage
Eigenstromverbrauch mit Überschusseinspeisung
Der Immobilieneigentümer erwirbt eine PV-Anlage, um den auf seinem Dach produziertem Strom selbst zu verbrauche oder einzuspeisen.
Für die Kunden, die selbst investieren möchten, haben wir ein Alleinstellungsmerkmal, da wir alles aus einer Hand anbieten können.
Keine Fremdfirmen, ein Ansprechpartner
Der Kunde hat einen erfahrenen und zuverlässigen Partner.
Konzept 2:
Volleinspeisung
Der Immobilieneigentümer vermietet sein Dach. Ein Investor finanziert die Photovoltaikanlage und leitet die gesamte Stromproduktion per Volleinspeisung in das öffentliche Netz. Der Immobilieneigentümer bekommt dafür eine attraktive Dachpacht vorab ausbezahlt.
Volleinspeisung 20 + 2 x 5 Jahre
Der Immobilieneigentümer verpachtet sein Dach für eine Pachtzahlung oder Dachsanierung mit Eigenbeteiligung.
Vertragliche Regelung
Dachnutzungsvertrag, Dienstbarkeit, ESZ
Konzept 3:
Stromverkauf mit Überschusseinspeisung
Der Immobilieneigentümer vermietet sein Dach. Der Investor bzw. Lieferant finanziert die Photovoltaikanlage, liefert Strom an den Objektnutzer und leitet die Überkapazität per Überschusseinspeisung in das Netz.
Überschusseinspeisung mit Stromvertrag 10 bis 20 Jahre
Stromverkauf an Grundeigentümer per Stromliefervertrag im Moment 15 Cent
Pachtzahlung an den Grundeigentümer wird auf Strompreis aufgerechnet
Vertragliche Regelung
Dachnutzungsvertrag, Dienstbarkeit, Stromliefervertrag, ESZ
Konzept 4:
Nulleinspeisung
Der Immobilieneigentümer vermietet sein Dach. Ein Investor oder der Eigentümer selbst finanziert die Photovoltaikanlage und verkauft den gesamten erzeugten Strom an den Objektnutzer. Wir planen eine auf den Objektnutzer zugeschnittene Eigenverbrauchsanlage.
Er zahlt den Strom mit festgelegtem Preis auf 20 Jahre, fix. Kalkulation aktuell: Pacht = 15 Cent pro kWh.
Pachtzahlung an den Grundeigentümer wird auf Strompreis aufgerechnet.
Vertragliche Regelung
Dachnutzungsvertrag, Dienstbarkeit, Stromliefervertrag